Du ziehst mit deinem Hund in den Kanton Zürich? Das musst du wissen!
Neues Hundegesetz im Kanton Zürich seit Juni 2025. Was Umziehende jetzt wissen müssen.
7/18/20252 min lesen
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz, das wesentliche Änderungen für alle Hundehaltenden mit sich bringt – insbesondere auch für jene, die neu in den Kanton ziehen. Ziel der Gesetzesrevision ist eine einheitlich hohe Qualität der Hundeerziehung sowie mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum. Was bedeutet das konkret für dich als Hundehalter:in beim Umzug nach Zürich? Hier erfährst du alles Wichtige rund um Anforderungen, Kosten und die Unterschiede zu anderen Kantonen.
Einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde
Neu gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Grösse. Die bisherige Regelung beschränkte sich lediglich auf grosse oder massige Hunde – damit ist nun Schluss. Die praktische Ausbildung umfasst sechs obligatorische Lektionen, in denen Grundgehorsam und Alltagstauglichkeit trainiert werden. Die Kurse müssen bei anerkannten Hundetrainer:innen absolviert werden, die über eine kantonale Bewilligung verfügen.
Zusätzlich müssen alle Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten – oder zuletzt vor mehr als zehn Jahren einen hatten – einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Dieser kann online oder in Präsenz stattfinden und endet mit einer kurzen Prüfung. Ziel ist es, grundlegendes Wissen über Hundeverhalten, Kommunikation und rechtliche Verantwortung zu vermitteln.
Kosten und Zeitplan
Je nach Anbieter und Region im Kanton Zürich musst du mit folgenden Kosten rechnen:
Theoriekurs: ca. CHF 50–100
Praktischer Kurs (6 Lektionen): ca. CHF 200–300
Gesamtkosten: ca. CHF 250–400
Diese Kurse müssen innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung abgeschlossen sein. Der Theoriekurs ist spätestens zwei Monate nach Anschaffung oder Zuzug zu absolvieren – kann aber bereits im Vorfeld gemacht werden. Wichtig: Es gibt keine Übergangsfrist für Neuzuziehende – das Gesetz gilt ab dem ersten Tag.
Vorteile des neuen Gesetzes
Das neue Hundegesetz bringt einige handfeste Vorteile mit sich. Durch die einheitliche Schulung aller Hundehaltenden wird das allgemeine Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum erhöht – besonders in dicht besiedelten Gebieten wie Zürich. Gleichzeitig profitieren Hunde selbst durch eine bessere Sozialisierung und konsequente, positive Erziehung. Konflikte mit anderen Menschen und Tieren können so reduziert werden. Auch die Einheitlichkeit der Regelung macht es einfacher, sich als Neuzuziehende:r schnell zurechtzufinden.
Vergleich mit anderen Kantonen
Während Zürich mit dem neuen Gesetz eine klare Linie fährt, unterscheiden sich die Vorgaben in anderen Kantonen zum Teil deutlich. In Kantonen wie Bern oder Aargau sind Hundekurse oft nur für bestimmte Rassen, grosse Hunde oder auffällige Tiere vorgeschrieben. Eine generelle Ausbildungspflicht für alle Hunde – wie sie nun in Zürich besteht – ist dort (noch) nicht vorgesehen. Zürich nimmt damit schweizweit eine Vorreiterrolle ein.
Fazit: Gut vorbereitet in den Kanton Zürich umziehen
Wer mit Hund nach Zürich zieht, sollte sich frühzeitig über die neuen Verpflichtungen informieren und einen geeigneten Kursanbieter wählen. Die Investition von rund CHF 250 bis 400 lohnt sich nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens mit Mensch und Tier. Mit dem neuen Hundegesetz setzt Zürich ein klares Zeichen für verantwortungsvolle Hundehaltung – und schafft ein Vorbild, dem andere Kantone wohl bald folgen werden.
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